Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen Pension - Glatz Haus Siegesbrunn
Inhaber: Franz & Herta Glatz

  1. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

  2. Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch vom Gast eine Stornogebühr zu bezahlen /siehe Stornobedingungen).

  3. Der Beherberger kann bis 14 Tage nach Vertragsabschluss durch einseitige Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

  4. Sollten unvorhergesehene Umstände eintreten, kann der Beherberger durch einseitige Erklärung jederzeit vom Vertrag zurücktreten, ohne dem anderen Vertragspartner Kostenpflichtig zu werden.

  5. Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (Österreichische Hotelvertragsbedingungen).



Unsere Stornobedingungen

Stornobedingungen nach den Österreichischen Hotelvertragsbedingungen

  • Stornierungen, welche mehr als 3 Monate vor der geplanten Anreise stattfinden, sind kostenlos möglich.

  • Stornierungen bis 1 Monat vorher kosten 40% des Zimmerpreises.

  • 1 Woche vor der Anreise fallen Stornokosten in Höhe von 70% der Gesamtkosten an.

  • Für Stornierungen, welche innerhalb von 7 Tagen vor der geplanten Anreise stattfinden, muss der Hotelgast 90% Stornogebühr der Gesamtkosten zahlen.

  • Bei vorzeitiger Abreise sind 100% der Gesamtkosten zu zahlen.

  • Bei Krankheitsausfall sind genauso 100% der Gesamtkosten zu zahlen.
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