Allgemeine Geschäftsbedingungen Pension - Glatz Haus Siegesbrunn Inhaber: Franz & Herta Glatz
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch vom Gast eine Stornogebühr zu bezahlen /siehe Stornobedingungen).
Der Beherberger kann bis 14 Tage nach Vertragsabschluss durch einseitige Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Sollten unvorhergesehene Umstände eintreten, kann der Beherberger durch einseitige Erklärung jederzeit vom Vertrag zurücktreten, ohne dem anderen Vertragspartner Kostenpflichtig zu werden.
Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Dem Beherberger obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (Österreichische Hotelvertragsbedingungen).